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Trainer redet mit 5 jungen Spielerinnen

Hier erhältst du einen Überblick über die häufig gestellten Fragen rund um den Freiwilligendienst (FSJ/BFD).

FWD ist die Abkürzung für Freiwilligendienst und ist ein Oberbegriff für die zwei Dienste FSJ und BFD. 

FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr
Das FSJ-Profil umfasst ausschließlich Kinder- und Jugendarbeit im Sport (auf der Grundlage des Jugendfreiwilligendienste-Gesetzes)

BFD = Bundesfreiwilligendienst
Das BFD-Profil hat neben der Kinder- und Jugendarbeit im Sport folgenden sieben Profilen (auf der Grundlage des Bundesfreiwilligendienstgesetzes):

  • Kinder- und Jugendarbeit im Sport
  • Projekt- und Veranstaltungsmanagement
  • Umweltschutz im Sport
  • Leistungs- und Spitzensport
  • bes. Zielgruppen (z.B. Mitbetreuung von Inklusions- oder Senior*innen-Gruppen)
  • Arbeit in Sporträumen
  • Flüchtlingsbezug

Bei allen anerkannten Einsatzstellen. Eine Übersicht über die Einsatzstellen und die freien Plätze findest über diesen Link:

sh.fwdm.cloud

Die Einsatzstelle ist der Verein oder Verband, bei dem der FWD absolviert wird. 
Die Einsatzstelle ist der Arbeitgeber für die Freiwilligen. 
Der Träger ist die Sportjugend Schleswig-Holstein, die sich u. a. um die Einhaltung der allgemeinen Rahmenvereinbarungen und die Seminararbeit kümmert.

Die Tätigkeitsfelder umfassen:

  • Sportliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sportverein oder -verband, im Kindergarten oder in der Schule
  • Projekt- und Veranstaltungsmanagement im Sportverein oder -verband
  • Flüchtlingsbezug
  • Arbeit mit besonderen Zielgruppen im Sport
  • Arbeit in Sporträumen verbunden mit handwerklichen und gärtnerischen Tätigkeiten
  • Umwelt- und Naturschutz im Sport
  • Leistungs- und Spitzensport (Kadersportler*innen)

Mind. 16 Jahre oder mit Vollendung der Vollzeitschulpflicht.

Du bewirbst dich online über die FWDm-Cloud (sh.fwdm.cloud).
Die Einsatzstelle, bei der du dich über die FWDm-Karte beworben hast, kontaktiert dich und läd dich zum Vorstellungsgespräch ein.
Nach dem Vorstellungsgespräch erhältst du die Zu- oder Absage durch die Einsatzstelle.

Bei einer Zusage durchläufst du verschiedene Status in der FWDm-Cloud bis du deine FWD-Vereinbarung elektronisch unterschreiben kannst und dein FWD beginnen kann.

Jedes Jahr zum:

  • 01. Juli
  • 01. August
  • 01. September
  • Nach Absprache auch weitere Anfangszeiten möglich

Am besten so früh wie möglich, da jedes Jahr nur ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung steht.

6 - 18 Monate (in der Regel 12 Monate)

Vollzeitstelle: 330 €/ Monat. 
Darüber hinaus kann weiterhin das Kindergeld und ggf. Wohngeld beantragt werden.

Die Regelarbeitszeit beträgt bei einer Vollzeitstelle 38,5 Stunden/ Woche.

Es gibt 26 Tage Urlaub im Jahr (Ü18-Jährige). U18-Jährige erhalten entsprechend mehr Urlaub.
Hierbei gilt folgende Regelung:
Freiwilligendienstleistende Person ist am 01.01. des Jahres
keine 18 Jahre alt = 26 Tage
keine 17 Jahre alt = 27 Tage
keine 16 Jahre alt = 30 Tage

Freiwilliges Soziales Jahr: Der Einsatz der Freiwilligen muss nach § 1 Abs. 1 Ziffer 3 des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen und sich nach § 11 Abs. 3 Ziffer 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auf die Jugendarbeit im Sport beziehen. D.h. die FSJlerInnen sind im deutlich überwiegenden Anteil in der pädagogischen Kinder- und Jugendbetreuung im Sport einzusetzen, um so den Qualitätsstandard des FSJ-Gesetzes zu entsprechen. Auf keinen Fall dürfen Hilfstätigkeiten den überwiegenden Anteil der Tätigkeiten im FSJ ausmachen, wie z.B. Hausmeisterdienste, Küchenarbeiten, Fahrdienste, Rasenpflege, Kopierarbeiten, Mitgliederverwaltung, Reparaturarbeiten, Thekendienste und ähnliches. Obwohl das FSJ kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis ist, gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, z.B. (Jugend-) Arbeitsschutzgesetz und Urlaubsrecht (26 Werktage). Die FSJlerInnen dürfen (aus arbeitsmarktneutralen Gründen) keine regulären Arbeitskräfte ersetzen.

Bundesfreiwilligendienst: Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt auf der Grundlage des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG). Obwohl der Bundesfreiwilligendienst im Sport kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis begründet, d.h. das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle kein Arbeitsverhältnis ist, wird der freiwillige Dienst hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Es gelten somit die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften wie z.B. das (Jugend-) Arbeitsschutzgesetz usw. Die BFDlerInnen dürfen keine angestellten Arbeitskräfte ersetzen, sondern lediglich unterstützende, zusätzliche Arbeit leisten (Arbeitsmarktneutralität der Beschäftigung). Für die BewerberInnen des Bundesfreiwilligendienstes besteht kein Arbeitsplatzschutz, d.h. ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis muss gekündigt werden und es besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung.

Jede Einsatzstelle muss mindestens eine fachliche und pädagogische Betreuungsperson angeben, die die Freiwilligen in der Einsatzstelle betreut. Darüber hinaus werden die Freiwilligen pädagogisch durch die sjsh betreut.

Insgesamt müssen Freiwillige unter 27 Jahren mindestens 25 Seminartage bei einem 12-monatigen Dienst absolvieren, egal, ob sie ihren FWD in Vollzeit oder Teilzeit machen. BFDler*innen über 26 Jahre absolvieren bei einem 12-monatigen Dienst 1 Seminartag/pro Monat sowohl in Vollzeit wie in Teilzeit. Bei abweichenden Zeiträumen werden die Seminartage dementsprechend angepasst.

Kristina Exner-Carl
Projektleiterin Freiwilligendienste
Fon: 04 31 / 64 86 - 1 98
Mail: kristina.exner-carl[at]sportjugend-sh.de

Carina Luth
Sachbearbeiterin
Fon: 04 31 / 64 86 - 1 84
Mail: carina.luth(at)sportjugend-sh.de

Ina Thomas
Pädagogische Referentin
Fon: 04 31 / 64 86 - 2 11
Mail: ina.thomas(at)sportjugend-sh.de

Lena Erkelenz
Pädagogische Referentin
Fon: 04 31 / 64 86 - 2 10
Mail: lena.erkelenz(at)sportjugend-sh.de

Magdalena Harten
Pädagogische Referentin
Fon: 04 31 / 64 86 - 2 84
Mail: magdalena.harten(at)sportjugend-sh.de

Talissa Alvarado
Pädagogische Referentin
Fon: 04 31 / 64 86 - 1 38
Mail: talissa.alvarado(at)sportjugend-sh.de

Impressionen

Sportjugend Schleswig-Holstein

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24114 Kiel

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Landessportverband Schleswig-Holstein

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