Kinderhilfsfonds
Knapp 80.000 Kinder und Jugendliche leben in Schleswig-Holstein unterhalb der Armutsgrenze. Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung stehen staatliche Zuschüsse von bis zu 15,- EUR im Monat für den Sportvereinsbeitrag von sozial benachteiligten Kindern zur Verfügung. Diese Summe ist für die Mitgliedschaft in einem Großteil der Sportvereine in Schleswig-Holstein ausreichend. Die bisherigen Erfahrungen des Bildungspaketes zeigen aber auch, dass es weiterhin zur Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen kommt, weil die Zuschüsse nicht für die weiteren Kosten reichen, die mit der Teilnahme im Sport verbunden sind. Dies sind insbesondere die Kosten für die Sportausrüstung, die Fahrtkosten zu Training und Wettkämpfen, die Teilnahmegebühren für Trainingslager, Turniere oder Ferienfreizeiten sowie die Fortbildungskosten für Jugendliche, die sich über den eigenen Sport hinaus als Trainingshelfer oder Jugendleiter/-assistent sozial für andere engagieren möchten.
Die Sportjugend Schleswig-Holstein möchte hier Abhilfe schaffen und hat mit Unterstützung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und weiterer Förderer einen Kinderhilfsfonds für die Teilnahme sozial benachteiligter Kinder am Sport gegründet.
Anträge können mittels des auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Antragsformulars per E-Mail eingereicht werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Wichtige Fragen zur Beantwortung:
Anträge können über die Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände des Landessportverbandes Schleswig-Holstein gestellt werden. Hierfür gibt es zwei unterschiedliche Antragsformulare auf der Homepage der Sportjugend Schleswig-Holstein, je nach Art der beantragten Unterstützung (Sportausstattung / Teilnahmegebühren). Für jedes förderbedürftige Kind ist ein separater Antrag zu stellen. Eine schriftliche Bewilligung wird nach erfolgreicher Prüfung des Antrags per E-Mail versendet.
Per Mail an die Sportjugend-Geschäftsstelle: info[at]sportjugend-sh.de
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nur an den Antrag stellenden Verein/Verband.
Hierfür ist das Formular „Verwendungsnachweis“ auszufüllen und per Mail an die Sportjugend Schleswig-Holstein zu übermitteln. Nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung an das im Antrag angegebene Vereins-/ Verbandskonto.
Marie Scheer
Jugendbildungsreferentin
Fon: 04 31 / 64 86 - 2 08
Mail: marie.scheer[at]sportjugend-sh.de
Malaika Paulsen
Sachbearbeiterin
Fon: 04 31 / 64 86 - 2 18
Mail: malaika.paulsen[at]sportjugend-sh.de
Antrag Teilnahmegebühren143 KB
Antrag Sportausstattung143 KB
Verwendungsnachweis177 KB
Flyer Kinderhilfsfonds467 KB
Sportjugend Schleswig-Holstein
Fon: 04 31 / 64 86 - 1 99
Mail: info[at]sportjugend-sh.de
Landessportverband Schleswig-Holstein
Fon: 04 31 / 64 86 - 0
Mail: info[at]lsv-sh.de




