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Prävention und Schutz müssen mehr sein als gute Vorsätze. Strukturelle Maßnahmen sorgen dafür, dass Schutzkonzepte im Vereinsalltag fest verankert sind – unabhängig von einzelnen Personen oder Projekten. Sie machen Verantwortlichkeiten klar, schaffen Sicherheit für alle Beteiligten und beugen systematisch Fehlverhalten vor.

Welche strukturellen Maßnahmen kann ich als Verein umsetzen?

Mindestens eine Person im Verein sollte offiziell als Kinder- und Jugendschutz-Ansprechperson benannt und nach Außen kommuniziert sein:

  • Vertrauensvoll und niedrigschwellig erreichbar

  • Geschult im Umgang mit Verdachtsfällen und Intervention

  • Vermittlung zu externen Fachstellen bei Bedarf

Es wird empfohlen, mind. zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts zu benennen, um personenorientierte Bedürfnisse in Beratung und Zugang zu Ansprechbarkeit zu gewähren.

Alle Personen, die im Verein regelmäßig Kinder und Jugendliche betreuen (z. B. Trainer*innen, Jugendleiter*innen), müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen – in der Regel alle fünf Jahre.

Wichtig:

  • Die Einsichtnahme erfolgt durch eine beauftragte, geschulte Person.

  • Die Dokumentation erfolgt datenschutzkonform (nur: „eingesehen am…“, kein Kopieren oder Aufbewahren).

  • Dies ist gesetzlich vorgeschrieben bei einer Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.

Informationen zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis: Broschüre der dsj

Neue Mitglieder (ab 14 Jahren), Übungsleiter*innen, Ehrenamtliche und Beschäftigte unterzeichnen eine Selbsterklärung:

  • Anerkennung des Ehrenkodex

  • Verpflichtung zur Einhaltung der Verhaltensregeln

  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei Schutzmaßnahmen

Dies stärkt die gemeinsame Verantwortung und bietet Orientierung für angemessenes Verhalten.

Schutz und Prävention sollten nicht allein in einem Projekt verankert sein, sondern Teil des Vereinsleitbilds oder sogar der Satzung werden – z. B. durch folgende Formulierung:

„Der Verein verpflichtet sich zur aktiven Prävention von Gewalt und Diskriminierung im Kinder- und Jugendsport. Die Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzepts ist Bestandteil des Vereinslebens.“

Beispielsweise:

  • Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft (Evaluation)

  • Informationen sind leicht zugänglich (z. B. Website, Aushang)

  • Neue Übungsleiter*innen werden bei Einstieg geschult - z.B. über die Basis-Schulung der sjsh

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