Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind schriftlich bei der sjsh zu stellen. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht und durch die Sportjugend bewilligt sein.
In begründeten Fällen sind Ausnahmen hiervon möglich, das finanzielle Risiko eines abschlägigen Bescheides liegt beim Träger der Maßnahme.
Die Anträge sind mit dem entsprechenden Formular der sjsh zu stellen und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Trägers
- Art und Thema der Maßnahme
- Zuordnung zu einem Förderschwerpunkt
- Termin und Ort der Durchführung
- Zielsetzung/Inhalt/Ablaufplan
- Finanzierungsplan, der alle mit der Maßnahme im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben erfasst.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme vorzulegen. Maßnahmen, die nach dem 31. Oktober abschließen, sind bis zum 01. Dezember des Durchführungsjahres nachzuweisen, ansonsten besteht kein Anspruch mehr auf die bewilligte Förderung. Ausnahmen werden im Bewilligungsbescheid festgeschrieben.
Der Verwendungsnachweis wird mit dem entsprechenden Formular der sjsh vorgelegt und besteht aus
- einer ausgefüllten Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Mindestangaben: Name, Anschrift, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsdauer
- einem Sachbericht des inhaltlichen Verlaufs und der methodischen Durchführung der Maßnahme
- einem Nachweis über alle im Zusammenhang mit der Maßnahme stehenden Einnahmen und Ausgaben. Die Belege und Zahlungsnachweise sind in Kopie oder digital dem Verwendungsnachweis anzufügen. Die originalen Belege sind für die Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Maßnahme beendet wird, aufzubewahren.
Bei der Nichtdurchführung einer geplanten Maßnahme ist die sjsh unverzüglich zu informieren.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.
Auszahlungen erfolgen nur auf ein Konto des Trägers der Maßnahme.